Die Marktgemeinde Hornstein unterstützt bestimmte Bereiche durch finanzielle Zuschüsse, die hier im Überblick zu finden sind.
Die Anträge sind in der Bürgerservicestelle abzugeben und werden im Anschluss zeitnahme behandelt. Die Überweisung der Förderungen erfolgt im Anschluss an die Genehmigung durch die notwendigen Gremien (Gemeindevorstand, Gemeinderat) und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.
Für Maßnahmen, die im ausgesetzten Zeitraum umgesetzt wurden, besteht kein Anspruch auf Förderung. Stichtag für das Aussetzen der Förderungen ist der 17.12.2024.
Saisonkarte Neufelder & Steinbrunnersee iHv 50 % der Kosten für eine Saisonkarte (Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2018, Top 53)
Semesterticket / Jahresticket / Klimaticket für Hornsteiner in Ausbildung bis zum 26. Lebensjahr (Gemeinderatssitzung vom 04.04.2022)
Förderung für Hundeabgabe für die Aufnahme von Hunden aus sozialen Einrichtungen
Krankenbetten können bei der Gemeinde auf Zeit kostenlos ausgeliehen werden. Die Lieferung übernimmt die Gemeinde.
Für Maßnahmen, die im ausgesetzten Zeitraum umgesetzt wurden, besteht kein Anspruch auf Förderung. tichtag für das Aussetzen der Förderungen ist der 17.12.2024.
In der letzten Gemeinderatssitzung am 27. März 2023 wurden neue Vereinsförderrichtlinien beschlossen. „Nach einem langen Dialogprozess ist es uns gelungen, die gelebte Praxis in Richtlinien zu gießen und zielgerichtete Förderungen den Hornsteiner Vereine seitens der Gemeinde unbürokratisch zu gewähren“, schildert Bürgermeister der Marktgemeinde Hornstein Christoph Wolf.
Neben der Gewährung von Geldmitteln stellt die Marktgemeinde den Vereinen auch zahlreiche Sachleistungen kostenlos den Vereinen zur Verfügung. „Neben der Übernahme der Pacht reichen die Sachleistungen über kostenlose Nutzung von Gemeindegebäuden bis hin zur kostenlosen Bereitstellung von Hütten und WC-Wagen für Veranstaltungen“, zählt Wolf die Maßnahmen auf. Durch die Bewertung der Sachleistungen in den Richtlinien wird es erstmals transparent möglich, die Unterstützung der Gemeinde für die Vereine abzubilden.
Besonderer Fokus liegt bei den neuen Förderrichtlinien auch auf der Jugendarbeit, erklärt der Bürgermeister: „Bei Ausgaben im Bereich Jugendarbeit steigt die Förderquote von 80 Prozent auf 100 Prozent der Kosten.“ Die Ausgaben können jeweils rückwirkend bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Gemeinderat beschließt dazu jährlich eine maximal abschöpfbare Fördersumme pro unterstütztem Verein.
Hier finden Sie die genaue Auflistunge aller Gebühren, die über die Marktgemeinde Hornstein eingehoben werden:
Hundeabgabe, Kanalgebühr, Straße, Friedhof, Altstoffsammelstelle, Märkte, Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Volksschule, Ortsbus, Forsthaus
Infolge gesetzlicher Änderungen im Zahlungsverkehr wird die bisherige Form der gedruckten Zahlscheine von Bankinstituten nicht mehr in der gewohnten Weise unterstützt, und der automatisierte Druck von Zahlscheinen seitens des IT-Dienstleisters der Gemeinde eingestellt.
Aufgrund der geringen Nutzung gedruckter Zahlscheine sowie Maßnahmen zur Ressourcenschonung werden daher ab 2026 keine Zahlscheine mehr bei den Rechnungen und Vorschreibungen beigelegt.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift)
Die bequemste und einfachste Lösung. Der Betrag wird automatisch und fristgerecht abgebucht. Die Vorschreibung erhalten Sie selbstverständlich weiterhin.
Überweisung
Per Online-Banking oder App, durch den auf den Vorschreibungen aufgedruckten QR-Code („Zahlen mit Code“) ermöglichen wir Ihnen eine einfache und sichere Zahlung, da alle Daten automatisch übernommen werden. Die Überweisung am Schalter / Automaten Ihrer Bank ist nach wie vor möglich. (Bitte beachten Sie, dass bei manuellen Überweisungen ggf. Gebühren Ihrer Bank anfallen können.)
Bezahlung in der Bürgerservicestelle im Rathaus
Die Möglichkeit, Ihre Abgaben direkt vor Ort zu begleichen, besteht weiterhin. Während der Öffnungszeiten der Bürgerservicestelle können Sie Ihre Rechnungen der Gemeinde in bar oder per Kartenzahlung begleichen.
Der Burgenländische Müllverband (BMV) bietet einige attraktive Beihilfen zur Senkung der Müllkosten für Bedürftige. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, genauere Informationen erhalten Sie auf der Website des BMV: http://www.bmv.at