In der letzten Gemeinderatssitzung am 27. März 2023 wurden neue Vereinsförderrichtlinien beschlossen. „Nach einem langen Dialogprozess ist es uns gelungen, die gelebte Praxis in Richtlinien zu gießen und zielgerichtete Förderungen den Hornsteiner Vereine seitens der Gemeinde unbürokratisch zu gewähren“, schildert Bürgermeister der Marktgemeinde Hornstein Christoph Wolf.
Neben der Gewährung von Geldmitteln stellt die Marktgemeinde den Vereinen auch zahlreiche Sachleistungen kostenlos den Vereinen zur Verfügung. „Neben der Übernahme der Pacht reichen die Sachleistungen über kostenlose Nutzung von Gemeindegebäuden bis hin zur kostenlosen Bereitstellung von Hütten und WC-Wagen für Veranstaltungen“, zählt Wolf die Maßnahmen auf. Durch die Bewertung der Sachleistungen in den Richtlinien wird es erstmals transparent möglich, die Unterstützung der Gemeinde für die Vereine abzubilden.
Besonderer Fokus liegt bei den neuen Förderrichtlinien auch auf der Jugendarbeit, erklärt der Bürgermeister: „Bei Ausgaben im Bereich Jugendarbeit steigt die Förderquote von 80 Prozent auf 100 Prozent der Kosten.“ Die Ausgaben können jeweils rückwirkend bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Gemeinderat beschließt dazu jährlich eine maximal abschöpfbare Fördersumme pro unterstütztem Verein.