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Förderungen & Gebühren

Förderungen

Die Marktgemeinde Hornstein unterstützt bestimmte Bereiche durch finanzielle Zuschüsse, die hier im Überblick zu finden sind.

Die Anträge sind in der Bürgerservicestelle abzugeben und werden im Anschluss zeitnahme behandelt. Die Überweisung der Förderungen erfolgt im Anschluss an die Genehmigung durch die notwendigen Gremien (Gemeindevorstand, Gemeinderat) und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.


Umweltförderung

Förderung von Fahrzeugen mit Alternativantrieb

Elektromobilität

Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen - € 100,-

  • Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung - € 150,-

  • PKW-Neuanschaffung oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb - € 375,-

Gasbetriebene Fahrzeuge 

  • Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW-Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb - € 375,-

Fahrräder mit einem Elektrohilfsantrieb 

  • Fahrräder mit einem Elektrohilfsantrieb, Neuanschaffung - € 100,-

Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Errichtung einer E-Tankstelle

  • Warmwasserbereitung mit Solarenergie

  • Photovoltaikanlage, Kapazität zwischen 1 und 5 kWp

Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land bzw. von einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. 340 Euro.

  • Photovoltaikanlage, Kapazität bis 0,8 kWp

Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten und einer maximalen Fördersumme von € 100. 

  • Photovoltaikanlage mit mehr als 5 kWp

  • Hauszentralheizung über Solareinbindung

Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land oder einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. Euro 500,-.

  • Errichtung einer Elektro-Tankstelle im Einfamilienhaus für den privaten Gebrauch

  • Errichtung einer Speicherzelle für Elektro-Tankstellen im Einfamilienhaus für den privaten Gebrauch

Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land oder einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. Euro 500,-.

Förderung des Tauschs eines fossilen Heizungssystems auf ein Alternativheizsystem

Im Rahmen dieser Richtlinien können nachfolgende Maßnahmen gefördert werden:

• Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
• Umstieg auf eine Biomassezentralheizung oder eine Wärmepumpe,
• Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energie und zur Einsparung von Energie sowie anderen elementaren Ressourcen.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 20% der anfallenden, anrechenbaren Kosten.

Maßnahme / max. Förderung
Warmwasserwärmepumpen - € 400,-
Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung - € 500,-
Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe) - € 500,-
Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen) - € 500,-
Heizungswärmepumpen (Hybrid- und bivalent betriebene Wärmepumpen) - € 500,-
Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung - € 500,-
Hauszentralheizung über Biomasse - € 500,-
Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie - € 500,-
Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) - € 500,-
Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen - € 500,-
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Biomasseanlagen - € 250,-

Die Fördersumme erhöht sich um 50%, sofern ein Hornsteiner Unternehmen (Firmensitz in Hornstein am Tag der Angebotslegung) mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt wurde.
Dabei werden für die zusätzliche Förderung die anteiligen Kosten an der Gesamtumsetzung vom Hornsteiner Unternehmen berücksichtigt.


Freizeitförderung

  • Saisonkarte Neufelder & Steinbrunnersee iHv 50 % der Kosten für eine Saisonkarte (Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2018, Top 53)

  • Semesterticket / Jahresticket / Klimaticket für Hornsteiner in Ausbildung bis zum 26. Lebensjahr (Gemeinderatssitzung vom 04.04.2022)

  • Taxigutschein für 60+: Pro Person gibt es im Quartal 10 Stück im Wert von € 10,- um den Preis von € 5,00 / Stk (Gemeinderatssitzung vom 07.11.2022)

  • Taxigutscheine für das Jugendtaxi: Pro Jugendlichen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gibt es im Quartal 8 Stück im Wert von € 10,- / Stk. um den Preis von lediglich € 3,00 / Stk (Gemeinderatssitzung vom 06.02.2023)

  • Förderung für Hundeabgabe für die Aufnahme von Hunden aus sozialen Einrichtungen


Sozialleistungen & Sozialförderungen

  • Krankenbetten können bei der Gemeinde auf Zeit kostenlos ausgeliehen werden. Die Lieferung übernimmt die Gemeinde.


Schulstartgeld für Taferlklassler

Firmenförderung

  • Refundierung der Kommunalsteuer für Lehrlinge (Gemeinderatssitzung vom 1. April 1997, Top 9)

  • Unterstützung für Nahversorger in Form von KommSteuerrefundierung oder Investitionsförderung (Gemeinderatssitzung vom 26. Feber 2018, Top 23)


Vereinsförderungen

In der letzten Gemeinderatssitzung am 27. März 2023 wurden neue Vereinsförderrichtlinien beschlossen. „Nach einem langen Dialogprozess ist es uns gelungen, die gelebte Praxis in Richtlinien zu gießen und zielgerichtete Förderungen den Hornsteiner Vereine seitens der Gemeinde unbürokratisch zu gewähren“, schildert Bürgermeister der Marktgemeinde Hornstein Christoph Wolf.

Neben der Gewährung von Geldmitteln stellt die Marktgemeinde den Vereinen auch zahlreiche Sachleistungen kostenlos den Vereinen zur Verfügung. „Neben der Übernahme der Pacht reichen die Sachleistungen über kostenlose Nutzung von Gemeindegebäuden bis hin zur kostenlosen Bereitstellung von Hütten und WC-Wagen für Veranstaltungen“, zählt Wolf die Maßnahmen auf. Durch die Bewertung der Sachleistungen in den Richtlinien wird es erstmals transparent möglich, die Unterstützung der Gemeinde für die Vereine abzubilden.

Besonderer Fokus liegt bei den neuen Förderrichtlinien auch auf der Jugendarbeit, erklärt der Bürgermeister: „Bei Ausgaben im Bereich Jugendarbeit steigt die Förderquote von 80 Prozent auf 100 Prozent der Kosten.“ Die Ausgaben können jeweils rückwirkend bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Gemeinderat beschließt dazu jährlich eine maximal abschöpfbare Fördersumme pro unterstütztem Verein.

Gemeinde unterstützt großzügig

In der Gemeinderatssitzung wurden ebenfalls die maximal abrufbaren Fördersummen beschlossen. „Wir unterstützen die Hornsteiner Vereine im Jahr 2023 mit einer Summe von € 48.350 an Geldleistungen und Sachleistungen mit einem Gegenwert von rund € 115.000“; freut sich der Bürgermeister.


Gebühren

Hier finden Sie die genaue Auflistunge aller Gebühren, die über die Marktgemeinde Hornstein eingehoben werden:

Hundeabgabe, Kanalgebühr, Straße, Friedhof, Altstoffsammelstelle, Märkte, Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Volksschule, Ortsbus, Forsthaus


Der Burgenländische Müllverband (BMV) bietet einige attraktice Beihilfen zur Senkung der Müllkosten für Bedürftige. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, genauere Informationen erhalten Sie auf der Website des BMV: http://www.bmv.at

BMV Burgenländischer Müllverband - Beihilfen zu Müllkosten