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Förderungen & Gebühren

Förderungen

Die Marktgemeinde Hornstein unterstützt bestimmte Bereiche durch finanzielle Zuschüsse, die hier im Überblick zu finden sind.

Die Anträge sind in der Bürgerservicestelle abzugeben und werden im Anschluss zeitnahme behandelt. Die Überweisung der Förderungen erfolgt im Anschluss an die Genehmigung durch die notwendigen Gremien (Gemeindevorstand, Gemeinderat) und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.


Umweltförderung (vorerst ausgesetzt)

Für Maßnahmen, die im ausgesetzten Zeitraum umgesetzt wurden, besteht kein Anspruch auf Förderung. Stichtag für das Aussetzen der Förderungen ist der 17.12.2024.


Freizeitförderung

  • Saisonkarte Neufelder & Steinbrunnersee iHv 50 % der Kosten für eine Saisonkarte (Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2018, Top 53)

  • Semesterticket / Jahresticket / Klimaticket für Hornsteiner in Ausbildung bis zum 26. Lebensjahr (Gemeinderatssitzung vom 04.04.2022)

  • Förderung für Hundeabgabe für die Aufnahme von Hunden aus sozialen Einrichtungen


Sozialleistungen & Sozialförderungen

  • Krankenbetten können bei der Gemeinde auf Zeit kostenlos ausgeliehen werden. Die Lieferung übernimmt die Gemeinde.


Firmenförderungen (vorerst ausgesetzt)

  • Für Maßnahmen, die im ausgesetzten Zeitraum umgesetzt wurden, besteht kein Anspruch auf Förderung. tichtag für das Aussetzen der Förderungen ist der 17.12.2024.


Vereinsförderungen

In der letzten Gemeinderatssitzung am 27. März 2023 wurden neue Vereinsförderrichtlinien beschlossen. „Nach einem langen Dialogprozess ist es uns gelungen, die gelebte Praxis in Richtlinien zu gießen und zielgerichtete Förderungen den Hornsteiner Vereine seitens der Gemeinde unbürokratisch zu gewähren“, schildert Bürgermeister der Marktgemeinde Hornstein Christoph Wolf.

Neben der Gewährung von Geldmitteln stellt die Marktgemeinde den Vereinen auch zahlreiche Sachleistungen kostenlos den Vereinen zur Verfügung. „Neben der Übernahme der Pacht reichen die Sachleistungen über kostenlose Nutzung von Gemeindegebäuden bis hin zur kostenlosen Bereitstellung von Hütten und WC-Wagen für Veranstaltungen“, zählt Wolf die Maßnahmen auf. Durch die Bewertung der Sachleistungen in den Richtlinien wird es erstmals transparent möglich, die Unterstützung der Gemeinde für die Vereine abzubilden.

Besonderer Fokus liegt bei den neuen Förderrichtlinien auch auf der Jugendarbeit, erklärt der Bürgermeister: „Bei Ausgaben im Bereich Jugendarbeit steigt die Förderquote von 80 Prozent auf 100 Prozent der Kosten.“ Die Ausgaben können jeweils rückwirkend bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Gemeinderat beschließt dazu jährlich eine maximal abschöpfbare Fördersumme pro unterstütztem Verein.


Gebühren

Hier finden Sie die genaue Auflistunge aller Gebühren, die über die Marktgemeinde Hornstein eingehoben werden:

Hundeabgabe, Kanalgebühr, Straße, Friedhof, Altstoffsammelstelle, Märkte, Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Volksschule, Ortsbus, Forsthaus


Der Burgenländische Müllverband (BMV) bietet einige attraktice Beihilfen zur Senkung der Müllkosten für Bedürftige. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, genauere Informationen erhalten Sie auf der Website des BMV: http://www.bmv.at

BMV Burgenländischer Müllverband - Beihilfen zu Müllkosten