Die Marktgemeinde Hornstein gewährt Bürgern von Hornstein mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde eine Förderung der Saisonkarten (exkl. Chipeinsatz) am Neufelder See oder am Steinbrunner See. Eine doppelte Saisonkarten-Förderung pro Jahr ist nicht möglich.
Antragstellerinnen und Antragstellern wird eine Förderung gewährt, wenn am Tag des Kaufes der Hauptwohnsitz in Hornstein war und wenn der Antrag bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres eingebracht werden.
Bei Antragstellung sind vorzulegen: Meldezettel für den Tag des Kaufes, die Saisonarte in Kopie und den eigenen Personalausweis in Kopie.
Beschlossen in der Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2018:
Richtlinien zur Förderung von Saisonkarten am Neufelder See und Steinbrunner See
Die Marktgemeinde Hornstein gewährt Bürgern von Hornstein mit Hauptwohnsitz eine Förderung der Saisonkarten (exkl. Chipeinsatz) am Neufelder See und Steinbrunner See.
I. Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in Hornstein – am Tag des Kaufes der Saisonkarte.
Anträge auf Förderungen müssen mittels Formular und allen Nachweisen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres im Rathaus Hornstein eingebracht werden. Anträge späteren Zeitpunktes werden nicht berücksichtigt.
II. Nachweise/
Meldezettel für den Tag des Kaufes
Saisonkarte in Kopie
Personalausweis in Kopi
III. Förderungen
Gefördert werden 50% der Kosten der Saisonkarte, ausschließlich für Badezwecke. Ausgenommen sind Saisonkarten für Surfer und Taucher sowie der Chipeinsatz oder etwaige Bearbeitungsgebühren, Aufbewahrungsmieten, Strandliegen oder Schlüsseleinsätze.
Allgemeine Bestimmungen/
Förderungen nach diesen Richtlinien werden nur gewährt, wenn sie im Interesse und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Marktgemeinde Hornstein liegen. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.