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Abfallsammelzentrum

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Berechtigungskarte für den Bauhof

Da das Abfallsammelzentrum ausschließlich Hornsteinerinnen und Hornsteinern vorbehalten ist, wurde beschlossen, die Einfahrtgenehmigung an den Besitz einer Berechtigungskarte zu knüpfen.

Adressiert und abgedruckt werden jene Personen, die im Grundbuch als erste genannt werden bzw. im System automatisiert hinterlegt sind. Die Karte gilt für alle in Hornstein gemeldeten Personen.


Preise

Mit Beschluss vom 11. Dezember 2017 wird zukünftig für die Altstoffsammelstelle jährlich eine Haushaltsabgabe (pro Wohnobjekt und Geschäftsobjekt) von € 50,- eingehoben. Damit entfällt die Gebühr in der Abfallsammelstelle bis zur Entsorgung von Haushaltsmengen (Normtonne mit 120 Liter).

Die Kontrolle erfolgt durch die Mitarbeiter der Gemeinde.

Keine Anlieferung von Restmüll

In den Abfallsammelstellen der bgld. Gemeinden sollen Altstoffe getrennt erfasst und einer ökologischen Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht wiederverwertbare Stoffe (z.B. Möbel, Baustellenabfälle), die aufgrund ihrer Größe und Sperrigkeit nicht mit der Restmülltonne entsorgt werden können, werden über die 15 m2 Sperrmüllcontainer erfasst und entsort. Reiner Restmüll ist vom betroffenen Haushalt weiterhin direkt über seine Restmülltonne zu entsorgen. Für Mehrmengen können Restmüllsäcke in der Gemeinde zum Preis von € 2,90 / Stk. gekauft werden. Die Entsorgung erfolgt mit der Restmülltonne.

Keine Übergabe an illegale Sammler

Die Abfallsammelstellen der Gemeinden bieten optimale Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Materialien. Die Entsorgung über die Abfallsammelstelle der Gemeinde garantiert die ökologische Wiederverwertung der angelieferten Altstoffe und hilft mit, die Kosten niedrig zu halten. Nutzen Sie daher diese Möglichkeit und verweigern Sie bitte die Weitergabe Ihrer Altstoffe an illegale Sammler, die vor der Abfallsammelstelle warten.

Problemstoffe

Problemstoffe sind gefährliche Abfälle, die im privaten Haushalten anfallen, z.B. Farben, Lacke, Öle, Leuchtstoffröhren, Altmedikamente, Pflanzenschutzmittel, Spraydosen, Altreifen, alte Kühlgeräte, Autobatterien usw.

Sie werden in der Problemstoffsammelstelle unserer Gemeinde kostenlos übernommen und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt.

Sperrmüll

Als Sperrmüll bezeichnet man vorwiegend feste Abfälle, die wegen ihrer sperrigen Beschaffenheit oder Größe nicht durch das ortsübliche Hausmüll-Sammelsystem erfasst werden können wie z.B. Möbel, Teppiche, Bodenbeläge, usw.

Betten, Kästen, Regale, usw. werden nur im zerlegten Zustand angenommen!

Entrümpelungen

Komplette Keller-, Dachboden- und Hausentrümpelungen bzw. größere Mengen an Sperrmüll müssen direkt zum Umweltdienst Burgenland (UDB) kostenpflichtig gelifert oder durch den UDB bzw. eine andere befugte Firma mittels Container kostenpflichtig entsorgt werden.

Baum- und Strauchschnitt

Ein weiteres Problem stellen die ständig steigenden Mengen an Grünschnitt (Gras und Laub) dar. Die Entsorgung ist extrem kostenintensiv und diese Kosten müssen zur Gänze von der Gemeinde getragenwerden.

Hier stellt die Kompostierung im eigenen Gartene eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Alternative dar.

Bauschutt

Mineralische Baurestmassen (Beton, Ziegel, usw) werden in Kleinmengen (Normtonne 120 Liter) übernommen. Bei Abbrucharbeiten im größeren Ausmaß ist die Entsorgung vom Bauherrn direkt über den Umweltdienst Burgenland GmbH oder einen anderen konzessionierten Entsorger zu veranlassen.

Bei der Anlieferung von Kleinmengen in der Abfallsammelstelle sind folgende Punkte besonders zu beachten:

  • Die abgegebenen Mengen dürfen nur von Privathaushalten in unserer Gemeinde und nicht aus gewerblicher Nutzung stammen.

  • Da durch die Vermischung von Baurestmassen(Bauschutt) und Erdaushub oder durch die Beimengung von Restmüll und Baustellenabfällen die Verwertung erheblich erschwert wird, müssen diese Materialien getrennt und sortenrein angeliefert werden. Die Baurestmassen können nach dem Brechen als wertvoller Rohstoff (z.B. für den Straßenbau) verwendet werden. Beigemischter Erdaushub bedeutet wesentliche Mehrkosten, da Siebaufwand entsteht.

  • Die Verunreinigung mit anderen Abfällen erfordert ebenfalls beträchtlichen Sortieraufwand und verteuert daher die Entsorgung. Diese Kosten muss der Anlieferer tragen. Das betrifft Fehlwürfe durch Restmüll, Bauholz, Heraklith, Styropor, Kork, Elektro- und Sanitärinstallationen, usw.

Elektroaltgeräte

Diese Elektroaltgeräte können kostenlos in unserer Abfallsammelstelle abgegeben werden:

  • Großgeräte: E-Herd, Waschmaschine, Nachtspeicherofen, ect.

  • Kühl- und Gefriergeräte

  • Bildschirmgeräte: Monitor, Flachbildschirm, Fernseher

  • Kleingeräte: Föhn, Bügeleisen, Mixer, Bohrmaschine

  • Gasentladungslampen: Energiesparlampe, Leuchtstoffröhre

Fetty

Für die Altspeisefettsammlung werden den burgenländischen Haushalten 2,5-Liter-Behälter ("Fetty") zur Verfügung gestellt. Diesen "Fetty" erhalten Sie bei der UDB-Problemstoffsammelstelle. Dort können die vollen "Fettys" gegen einen leeren Behälter ausgetauscht werden. Die "Fettys" werden dann in Großbehältern zur Aufbereitungsanlage transportiert, wo sie entleert und gewaschen werden. Das Altspeisefett wird in verschiedenen Biodieselanlagen in Österreich zu Biodiesel verarbeitet.

Batterien

Hauptziel der Batterieverordnung aus dem Jahr 2008 ist die Sicherstellung einer weitgehend getrennten Sammlung und einer umweltgerechten Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien, sowie die Beschränkung gefährlicher Inhaltsstoffe. Dies soll u.a. durch die verpflichtende Teilnahme der Hersteller und Importeure an Sammel- und Verwertungssystemen erreicht werden. Die Abfallsammelstellen bzw. Problemstoffsammelstellen der Gemeinden sind zuständig für die Rücknahme der gebrauchten Batterien. Weiters können sie vom Konsumenten auch im einschlägigen Fachhandel zurückgegeben werden.

Informationen: Weitere Auskünfte über die richtige Mülltrennung erhalten Sie am Mülltelefon des BMV zum Nulltarif 08000 80 61 53 oder auf der BMV-Homepage unter www.bmv.at


Wir bitten um Verständnis, Kenntnisnahme und Einhaltung der angepassten Regelungen.