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Semesterticket-Förderung

Semesternetzkarte - Semesterticket

Die Marktgemeinde Hornstein gewährt seit 2008 ihren Studierenden Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. 
(Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2007, Top 76)

Das Land Burgenland gewährt Studierenden, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren bei Nachweis einer Studienbesätigung eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienorrt, wenn die Studierenden bei Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. 

Die Förderung wird unabhängig von Studienerfolg und Einkommen bis einschließlich jenes Semesters bzw. Monats gewährt, in dem der Antragsteller oder die Antragstellerin das 26. Lebensjahr vollendet hat und ist nicht an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden.

Ausgenommen vom Geltungsbereich dieser Richtlinien sind Fahrtkosten zwischen Wohnort und Studienort, Studiengebühren und Wohnkosten!

Ausmaß der Förderung

Die Förderung der Semesternetz-, Monats- (ausgenommen die Monate Juli und August) und Jahreskarten (aliquot) wird jeweils nur einmalig in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten pro Semester und nur in Maximalhöhe des günstigsten Kaufpreises der jeweiligen Fahrkarte (z.B. "Semestertiket" in Wien, 5-Monatskarte in Graz) gewährt.

Antragstellung und Auszahlung

Bei Antragstellung sind vorzulegen: Studienbestätigung als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender, Vorlage der Semesternetz- bzw. Monatsnetzkarte und der originale Zahlungsbeleg.

Der Antrag kann für das Sommersemester jeweils vom 1. 3. bis 15. 7. und für das Wintersemester vom 1. 10. bis 15. 2. des Kalenderjahres beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde, persönlich oder elektronisch. Fällt der Schlusstermin auf einen arbeitsfreien Tag, so gilt der nächste Werktag als Eingabeschluss. Anträge für Monatskarten sind am Ende des jeweiligen Semesters gesammelt zu beantragen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Amt der burgenländischen Landesregierung - Abteilung 6-Soziales und Gesundheit, Referat Förderwesen - durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto.