Kindergarten und Kinderkrippe Hornstein
Schulgasse 10
7053 Hornstein
Tel.: +43 2689 22 26 33
E-Mail: kindergarten@hornstein.bgld.gv.at
Leitung: Sabrina Kopinits, BEd
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Marktgemeinde Hornstein sind
Montag - Freitag werktags
von 06.45 bis 17.00 Uhr
(51,25 Wochenstunden Öffnungszeit)
Eine Ausdehnung ist, unter bestimmten Voraussetzungen, möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung - KBEO unter Pkt. IV .
Angebote
zweisprachiger Kindergarten (deutsch/kroatisch)
Integrationsgruppen
Transitionsprojekt Kindergarten / Schule
Vorschularbeit
Mittagessen
Gesunde Jause
Kooperation mit der Bücherei Hornstein
Zweispr. Briefmarkenprojekt
Montessoriorientierte Gruppe
Sprachförderung für Kinder nicht deutscher Muttersprache
Sprachenwerkstatt – deutsch/englisch
Betreuung durch SOKI
Diverse Feste im Jahreskreis (zB Erntedankfest, Martinsfest, Laternenfest Nikolobesuch, Vorweihnachtliche Feier, Faschingsfest,Osterjause, Sommerfest)
Puppentheater
Zaubervorstellung
Hopsi-Hopper
Turneinheiten mit dem ASVÖ
Wöchentliche Turneinheiten ab Herbst 2022
Ausflüge (Werkstatt Natur, Abschlussausflug)
Von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr wird die Eingangstür aus Sicherheitsgründen und, um eine ungestörte pädagogische Erziehungs- und
Bildungsarbeit bzw. nachmittags eine ungestörte Schlafphase für die Kleinsten zu gewährleisten, abgesperrt.
Ferien und Schließtage
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember bleiben die Kinderkrippe und der Kindergarten ausnahmslos geschlossen.
Unter Berücksichtigung des Bedarfs der berufstätigen Erziehungsberechtigten/Eltern werden vom Rechtsträger Öffnungszeiten während der Ferien festgelegt. Ein konkreter Bedarf für Herbst-, Weihnachts- und Semesterferien ist bis zum 15. September des jeweiligen Kindergartenjahres bzw. für Oster- und Pfingstferien sowie Hauptferien bis zum 15. Jänner des jeweiligen Kindergartenjahres von den berufstätigen Erziehungsberechtigten/ Eltern schriftlich bekanntzugeben.
Wenn in den Ferienzeiten ein Bedarf für eine Kinderbetreuung bestehen, wird diese in einer vom Rechtsträger festgelegten Betreuungseinrichtung angeboten. In welchem Haus die Betreuung stattfinden wird, kann erst nach Auswertung der Bedarfserhebung festgelegt werden.
Der jeweilige Bedarf ist seitens der Erziehungsberechtigten/Eltern in allen Fällen durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen und der Bedarfserhebung beizulegen.
Kostenersätze
Mit der Beitragsfreiheit gem. § 3 Abs. 7 des Burgenländischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz 2009 entfallen die Grundbeiträge per 1.11.2019. In Zukunft werden für diverse Leistungen Kostenersätze eingehoben.
Kostenersätze für Kinderkrippenkinder:
Materialbeitrag pro Monat: € 10 (inkl. 10% USt.)
Mittagessen: € 3,90 pro Mahlzeit
Kostenersätze für Kindergartenkinder:
Materialbeitrag pro Monat: € 10 (inkl. 10% USt.)
Mittagessen: € 4,30 pro Mahlzeit
Der Bastelbeitrag umfasst alle Bastelmaterialien und Geschenke für besondere Anlässe, die von den Kindern nach Hause mitgenommen werden. Inkludiert sind auch außerordentliche Jausen (Fasching, Nikolaus, Ostern usw.).
Die "Gesunde Jause" wird in den Kindergärten einmal je Woche am Vormittag optional angeboten.
Die Vorschreibung der Kostenersätze bzw. der zusätzlichen und optionalen Leistungen erfolgt zum Monatsende im Nachhinein. Weitere zusätzliche Veranstaltungen und Angebote (wie Ausflüge, Eintritte, Theaterbesuche usw.) werden separat abgerechnet. Die Bezahlung hat ausnahmslos bis zum 14. Tag der Vorschreibung zu erfolgen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Kinderbetreuungskosten können also letztmalig bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung für das Jahr 2018 geltend gemacht werden.