Eine Erstausstellung des Marktrechts vor 1540 wird von manchen Historikern angenommen, von anderen bezweifelt. Hornstein wird vor 1651 immer wieder als "oppidum" (=Marktort, Kleinstadt) bezeichnet. Die erste dokumentierte Erteilung des Marktrechts stammt vom 4. August 1651 und wurde vom Hornsteiner, damaliger Grundherr Franz III. Nádasdy, beantragt und von Kaiser Ferdinand III (gleichzeitig König von Ungarn) gewährt.
Da diese Urkunde durch einen Brand verloren ging, suchte die damalige Hornsteiner Gemeindevertretung im Jahre 1844 bei Fürst Paul III. Anton Esterházy um Unterstützung bei der Wiedererlangung des Marktrechts an. Kaiser Ferdinand I gewährte der Gemeinde am 5. September 1844 die Bitte. Schließlich verlieh die Burgenländische Landesregierung mit Beschluss vom 14. Juli 1971, ZI. LAD-1420-1971, der Marktgemeinde Hornstein das Ortswappen.
Bürgermeister Christoph Wolf und sein Team werden Hornstein als Marktgemeinde etablieren. Seit jeher hat Hornstein das Marktrecht. Nachdem die Marktordnung aus dem Jahr 1999 neu gefasst wurde, werden die Krämer- und Bauernmärkte noch attraktiver gestaltet und mittels eigenem Folder beworben.
Der traditionelle Krämermarkt findet am 5. April, 18. Juni und 23 Dezember statt. Zusätzlich erfeuen sich die Bauernmärkte am 3. Samstag des Monats großer Beliebtheit.
"Märkte haben eine soziale Funktion, fördern das Miteinander, heben Regionalität hervor und beleben unsere Ortsmitte. Außerdem gibt es einzigartige Produkte" - Bgm. Christoph Wolf
Der Hornsteiner Markt soll wieder Treffpunkt werden, die Tradition hervorheben und ein einzigartiges Erlebnis für alle Generationen werden!
Durch einen neuen Branchenmix wird die Attraktivität und das Angebot mit Unterstützung der WKO Burgenland bei den Krämermärkten verbessert. Gleichzeitig werden die Märkte neu organisiert, eingeteilt und wesentlich besser beworben. Der Bauernmarkt wird in das Hornsteiner Marktwesen besser integriert und präsentiert.