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Friedhof

Aufgrund aktueller Ereignisse auf Friedhöfen, sowie des neuen Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetz 2018 wird Folgendes festgehalten:

  1. Grabbesitzer sind verpflichtet, Ihre Gräber instand zu halten sowie darauf zu achten, dass die Grabstelle gepflegt wird. Wichtig ist dabei, dass die Grabsteine und Einfassungen entsprechend befestigt sind, um Unfälle zu verhindern. Es wird empfohlen, die Grabstelle regelmäßig augenscheinlich zu überprüfen.

  2. Mit der Neufassung des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes 2018 wird die Benützungsgebühr einer Grabstelle von einer hoheitlichen (per Bescheid) in eine privatrechtliche (per Lastschrift) Verrechnung geändert. Nachdem für die Verlängerung des Grabbenützungsrechtes keine Bescheide mehr ausgestellt werden, wird eine privatrechtliche Mahnung erfolgen können. Verstreicht diese erfolglos, so ist das Benützungsrecht nach § 37 (1) 4 zu entziehen. Die Verleihung des Benützungsrechtes gem. §35 Bgld. LBwG 2018 wird weiterhin mittels Bescheides erfolgen. Die Vergabe bzw. Verleihung einer Grabstelle wird weiterhin hoheitlich mittels Bescheid erfolgen. Im Zuge dessen wurde die Friedhofsordnung überarbeitet.

  3. Die Gebühren für die Grabstellenbenützung auf 10 Jahre ändern sich im Zuge der Umstellung auf privatrechtliche Entgelte nicht, diese bleiben in selbiger Höhe bestehen.

  4. Mittels des neuen Friedhofplanes, der auf Tafeln angebracht wird, ist die Verwaltung des Friedhofes vereinfacht worden. Zusätzlich wurde die Entsorgung der Kränze und des Mülls neu organisiert. Dazu finden Sie bei den Haupteingängen nunmehr Mülltonnen des Müllverbandes sowie Anhänger im hinteren Ausgangsbereich für größere Müllmengen.

Weiters werden Lichtpunkte im unteren Urnenbereich, den vorderen Stufen und den Stufen am Ende des Friedhofes gesetzt. Letztlich wurde ein Funkmikrofon angeschafft, das Kühlgerät des Obduktionsraumes getauscht, um die Temperatur in der Leichenhalle wieder regulieren zu können.

 

Wir sind bestrebt, den Friedhof in den nächsten Jahren Schritt für Schritt zu sanieren bzw. das Begehen der Gräber zu verbessern.