Geschäftsbereich Administration
Noch keine Kontakte hinzugefügt
Noch keine Kontakte hinzugefügt
Noch keine Kontakte hinzugefügt
Noch keine Kontakte hinzugefügt
Noch keine Kontakte hinzugefügt
Die Marktgemeinde Hornstein stellt für die elektronische Übermittlung von rechtsverbindlichen Anbringen, Anträgen, Eingaben, Erklärungen und sonstigen Schriftstücken folgende offiziellen elektronischen Einbringungsstellen zur Verfügung:
• E-Mail: post@hornstein.bgld.gv.at
• Elektronische Einbringung über das Online-Formular, soweit das jeweilige Verfahren dort angeboten wird: https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/online-formulare
Sämtliche rechtsverbindlichen Eingaben sind ausschließlich über diese offiziellen Kommunikationskanäle an die Marktgemeinde Hornstein zu übermitteln.
E-Mails, die an andere E-Mail-Adressen der Gemeinde, insbesondere an persönliche E-Mail-Adressen von Organwaltern, Mandataren oder Bediensteten (z. B. Bürgermeister, Gemeinderäte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), gerichtet werden, erfolgen nicht über die offizielle elektronische Empfangsstelle der Marktgemeinde Hornstein. Für die rechtzeitige Kenntnisnahme, Bearbeitung, Weiterleitung oder fristgerechte Erfassung solcher Nachrichten kann daher keine Gewähr übernommen werden.
Zur Wahrung von Fristen wird ausdrücklich empfohlen, rechtsverbindliche Eingaben ausschließlich an post@hornstein.bgld.gv.at oder, soweit verfügbar, über amtsweg.gv.at einzubringen.
Die Absenderin bzw. der Absender hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Eingabe vollständig und rechtzeitig bei einer der offiziellen elektronischen Empfangsstellen der Marktgemeinde Hornstein einlangt. Im Zweifelsfall obliegt der Nachweis des rechtzeitigen Zugangs der Absenderin bzw. dem Absender.
Die Marktgemeinde Hornstein behält sich vor, an andere E-Mail-Adressen der Gemeinde gerichtete Nachrichten an die offizielle elektronische Empfangsstelle weiterzuleiten. Daraus kann jedoch kein Anspruch auf die Wahrung von Fristen oder auf eine bestimmte Bearbeitungszeit abgeleitet werden.