Wahlen
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 02. Oktober 2022
Musterstimmzettel
Sie bekommen bis spätestens 14. September von der Gemeinde einen Musterstimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters zugeschickt.
Bitte beachten Sie, dieser Musterstimmzettel dient nur als Information und kann am Wahltag nicht verwendet werden. Auf diesem Musterstimmzettel sind jene Kandidaten einer Partei aufgeführt, welche für den Gemeinderat kanditieren. Sie können sich schon zu Hause überlegen, ob, bzw. wem Sie eine Vorzugsstimme vergeben.
Persönlichkeitswahlrecht bei der Gemeinderatswahl
Bei der Gemeinderatswahl kommt wiederum das Persönlichkeitswahlrecht zur Anwendung, wie es von der letzten Gemeinderatswahl bereits bekannt ist. Beim Ausfüllen des Stimmzettels sind daher nachstehende Grundsätze zu beachten:
Wahl einer Partei
Auf dem amtlichen Stimmzettel hat der Wähler in dem Kreis, der rechts neben der Partei, die er wählen möchte, vorgedruckt ist, ein liegendes Kreuz (X) anzubringen. Damit ist diese Partei gültig gewählt.
Vergabe von Vorzugsstimmen
Außerdem kann der Wähler aber auch bestimmten Kandidaten der von ihm gewählten Partei Vorzugsstimmen geben, indem er in den Kästchen neben dem Kandidaten ein liegendes Kreuz (X) anbringt. Auf diese Weise bringt der Wähler zum Ausdruck, dass er die Zuweisung eines Gemeinderatsmandanten den von ihm bezeichneten Kandidaten besonders wünscht.
Insgesamt können nur drei gültige Vorzugsstimmen vergeben werden. Maximal zwei davon können an einen Kandidaten vergeben werden. Es können die drei Vorzugsstimmen daher z.B. so vergeben werden, dass einem Kandidaten der gewählten Partei zwei Vorzugsstimmen (Kreuze in beide Kästchen) und einem zweiten Kandidaten dieser Partei eine Vorzugsstimme (ein Kreuz) gegeben wird. Oder es kann an drei Kandidaten der gewählten Partei je eine Vorzugsstimme vergeben werden.
Wichtig: Die drei Vorzugsstimmen können nur an Kandidaten jener Partei vergeben werden, die vom Wähler gewählt wird. Die Vorzugsstimmenvergabe an Kandidaten einer anderen als der gewählten Partei ist ungültig!
9. Bürgermeisterwahlrecht
Auf dem amtlichen Stimmzettel hat der Wähler in dem Kreis, der rechts neben dem Bürgermeisterkandidaten, den er wählen möchte, vorgedruckt ist, ein liegendes Kreuz (X) anzubringen. Damit ist dieser Kandidat gültig gewählt.
Wichtige Informationen zur Stimmabgabe
Wie können Sie wählen
1. Sie können direkt in dem für Sie zuständigen Wahllokal wählen. Bitte nehmen Sie, wenn möglich, die zugeschickte Wahlinformation mit (nicht den Musterstimmzettel).
2. Sie können eine bereits ausgefüllte, verschlossene und mit einer eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte am Wahltag, 02.10.2022 bzw. bei der engeren Wahl des Bürgermeisters entweder im Wahllokal abgeben, im Postkasten der Gemeinde hinterlegen, oder postalisch an das Gemeindeamt schicken.
3. Haben Sie Ihre Wahlkarte nicht verwendet? Bringen Sie diese in Ihr Wahllokal mit und wählen direkt in Ihrem Wahllokal. Bitte vergessen Sie auf gar keinen Fall die Wahlkarte mitzunehmen.
4. Durch den Besuch der Sonderwahlbehörde „fliegende“ Wahlbehörde.
5. Am vorgezogenen Wahltag, 23.09.2022. Bitte beachten Sie, das Wählen mit einer Wahlkarte, oder die Abgabe einer Wahlkarte ist nicht möglich.
6. Sie möchten vor der Sonderwahlbehörde „fliegende“ Wahlbehörde wählen?
Den Antrag auf Besuch der Sonderwahlbehörde können nur jene Wähler stellen, welchen es infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist ein Wahllokal aufzusuchen.
Dafür müssen Sie bei der Gemeinde einen schriftlichen Antrag stellen, in dem Sie auch angeben, wo Sie sich am Wahltag aufhalten. Die Wahlkommission besucht Sie dann am Wahltag an diesem Ort.
Gleichzeitig ist ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte zu stellen.
Wahlkarten Information & Link zur Wahlkarte
Wer hat Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte:
- Personen, die den Besuch durch die Sonderwahlbehörde („fliegende“) beantragt haben.
- Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland.
Wie kann ich eine Wahlkarte beantragen und was muss ich beachten:
- Mündlich: Ist nur für seine eigene Person möglich.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
- Schriftlich: Ein Identitätsnachweis soll dem Antrag beigelegt werden.
- mit der Anforderungskarte, welche Sie mit der amtlichen Wahlinformation erhalten. Bitte beachten Sie, der Antrag muss vom Antragsteller persönlich unterfertigt sein. Eine andere Person darf diesen nicht unterschreiben.
- Mit Handysignatur
- über den Link https://www.wahlkartenantrag.at/?gkzCd=10304
Wenn Sie eine Wahlkarte nicht persönlich übernehmen können, geben Sie immer an, an welche Adresse die Wahlkarte geschickt werden soll.
Beachten Sie bitte, dass bei Postversand die Wahlkarte nur persönlich übernommen werden kann. Zustellung erfolgt mittels Rsa. (eingeschrieben)
Wann kann ich eine Wahlkarte beantragen:
Die Wahlkarte kann bei der Gemeinde, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung bis spätestens 28. September 2022 (vor dem Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters bis spätestens 19. Oktober 2022) schriftlich beantragt werden.
Sie kann auch bis zum 30. September 2022, 12.00 Uhr (vor dem Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters, bis 21. Oktober 2022, 12.00 Uhr), mündlich durch persönliches Erscheinen beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt, kann auch ein schriftlicher Antrag gestellt werden, aber nur, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Wie funktioniert die Briefwahl
Stimmabgabe durch Abgabe der Briefwahlkarte bei der zuständigen Wahlbehörde
Der Wähler kann die bereits ausgefüllte und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte (= Briefwahlkarte) auch noch am Wahltag, den 2. Oktober 2022, bzw. am Tag der engeren Wahl (Stichwahl), am 23. Oktober 2022, (aber nicht am vorgezogenen Wahltag!) während der Öffnungszeiten des Wahllokals bei jener Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis er eingetragen ist, abgeben oder abgeben lassen. Die Abgabe der Wahlkarte kann auch durch einen Überbringer erfolgen.
Die Ausstellung einer Wahlkarte für die Wahl am 02.10.2022 und für die engere Wahl des Bürgermeisters kann gleichzeitig beantragt werden.
Wahllokale & Öffnungszeiten
a) Wahlsprengel I Rathaus, Rathausplatz 1, Hornstein
b) Wahlsprengel II Jugendzentrum, Ortsmitte 3, Hornstein
c) Wahlsprengel III Turnhalle, Schulgasse 10, Hornstein
d) Sonderwahlbehörde für den vorgezogenen Wahltag
Rathaus, Rathausplatz 1, Hornstein, umfasst das gesamte Gemeindegebiet
e) Die Sonderwahlbehörde („fliegende Wahlbehörde“) umfasst das gesamte Gemeindegebiet
Öffnungszeiten der Wahllokale:
Die Wahllokale für den Wahlsprengel 1, 2 und 3
haben am Wahltag, 02.10.2022, von 07:00 Uhr – 14:00 Uhr geöffnet.
Das Wahllokal für den vorgezogenen Wahltag
hat am 23.09.2022, von 17:00 Uhr – 19:00 Uhr geöffnet.
Die Sonderwahlbehörde („fliegende“) ist am Wahltag,
02.10.2022, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Gemeindegebiet unterwegs.
Bitte halten Sie sich an die angeführte Wahlzeit, eine Stimmabgabe nach den Öffnungszeiten ist nicht mehr möglich.
Die Wahllokale sind auch barrierefrei zu erreichen.
Für die Wahllokale, Wahlsprengel 1, 2 und 3 und den vorgezogenen Wahltag, betragen die dazugehörigen Verbotszonen 50 m im Umkreis des Wahllokals.